Suchfunktion
Schritt für Schritt: So reichen Sie Ihren Rechtsbehelf oder Ihren Schriftsatz bei der Justiz elektronisch ein
Sie wollen einen Rechtsbehelf oder einen sonstigen Schriftsatz bei der Justiz elektronisch einlegen? In drei Schritten kommen Sie zum Ziel:
- Ihr Schriftsatz: Wandeln Sie diesen in ein PDF-Dokument.
- Ihr Übermittlungsweg: Für die Anwaltschaft stellt das von der Bundesrechtsanwaltskammer eingerichtete besondere elektronische
Anwaltspostfach den Premiumweg für den elektronischen Rechtsverkehr dar. Weitere Möglichkeiten sind DE-Mail oder EGVP.
Eine gewöhnliche E-Mail ist unzulässig!
- Ihre Signatur: Achtung! Bei einer Übersendung von Rechtsbehelfen mit dem beA bedarf es bei Gerichten und Staatsanwaltschaften keiner qualifizierten elektronischen Signatur mehr. Anders sieht es bei Justizbehörden aus, da im Verwaltungsverfahren die qualifizierte elektronische Signatur nach § 3a Abs. 2 S. 2 VwVfG weiterhin erforderlich ist. Bei EGVP müssen Sie Ihren Schriftsatz dann qualifiziert elektronisch signieren. Bei DE-Mail nicht.